Der 2. Mannschaft werden rückwirkend drei Partien als Niederlagen gewertet, wodurch uns neun Punkte gestrichen werden.
Der Ausgangsfehler liegt bei der Passtelle, die einen Neuzugang zum 01.01.2014, der länger als sechs Monate in keinem Verein mehr gespielt hat, die Spielberechtigung fälschlicherweise erst zum Saisonende zugesprochen wurde. Der Spieler hat sich bei seinem Ex-Verein fristgerecht ab- und bei uns fristgerecht angemeldet. Da der Pass des Spielers vom ehemaligen Verein nicht ausgehändigt wurde und somit in Duisburg neu angefertigt werden musste, haben wir den Fehler der Pass-Stelle erst mit Aushändigung des neuen Passes gemerkt und uns unmittelbar aktiv um Klärung des Sachverhaltes bemüht. Aus Duisburg wurde uns die Information gegeben, dass eine nachträgliche „Spielberechtigung“ nur über einen Einspruch erwirkt werden kann. Einen frist-/ordnungsgerechten Einspruchzeitpunkt haben wir leider verpasst, sodass wir uns lediglich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen.
An dieser Stelle sei noch einmal vermerkt, dass wir uns stets sportlich fair und korrekt verhalten haben. Wir haben den betroffenen Spieler auf seinen korrekten Namen spielen lassen. Als wir den Fehler der Pass-Stelle mit der falschen Eintragung auf dem neugedruckten Spielerpass merkten waren wir es, die sich beim Verband proaktiv gemeldet und um Klärung des Sachverhaltes gebeten haben.